Donnerstag, 14. Juli 2011

MORGEN STARTET DER FRITSCHIFLOHMI 2011

Liebe Freunde vom FritschiFlohmi,

morgen starten wir in die zweite Saison des FritschiFlohmis : SAMSTAG 16. JULI 2011 von 10-18.00 UHR!

Wir laden euch herzlich ein mit uns auf dem Flohmi zu stöbern und allerlei Schönes und Kurioses zu Schnäppchenpreisen zu ergattern. Ausserdem freuen wir uns, wenn ihr ab 16 Uhr auf einen Apéro vorbeikommt um mit uns auf den fritschiflohmi 2011 anzustossen!

Mehr Infos unter www.facebook.com/fritschiflohmi

Die Marktordnung findet ihr unter folgendem Link:
http://fritschiflohmi.blogspot.com/2010/08/marktordnung-2010.html

Auf einen schönen und sonnigen Flohmisommer!

Liebe Grüsse, Katja & Vania


PS. Bei kritischen Wetterprognosen wird über ein Info-Band kommuniziert, ob der Flohmi stattfindet oder nicht: Tel. 078 637 00 31


Freitag, 1. Juli 2011

MARKTORDNUNG 2011

FLOHMARKT INFO-BAND : TEL. 078 637 00 31
(= Auskunft, ob der Flohmi stattfindet: Jeden Samstag ab spätestens 7.30 Uhr)

MARKTORDNUNG FRITSCHIFLOHMI
Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung (detaillierte Marktordnung weiter unten)


• Erst registrieren, dann aufbauen! ANMELDUNG MUSS VOR AUFBAU AUSGEFÜLLT UND UNTERSCHRIEBEN SEIN. Bitte Ausweis mitbringen und Stand mit Namen und Anschrift anschreiben.
• Standmiete für einen Basisstand ist CHF 30 (Basisstand = max. 2 Laufmeter (Laufmeter = Standbreite)).
• Die Standplätze werden ab 9 Uhr vergeben. Vorher dürfen keine Plätze bezogen werden. Wer sich trotzdem vor 9 Uhr auf dem Marktplatz aufstellt, hat zuzüglich zur Standmiete eine Umtriebsentschädigung von 40.- zu entrichten.
• Der Standplatz muss besenrein verlassen werden. Die Entsorgung von Müll und Flohmarktware ist Sache der Standbetreiber. Die öffentlichen Abfalleimer sind ausschliesslich kleinen Essens- und Verpackungsresten vorbehalten und nicht für die Entsorgung von Flohmarkt-waren vorgesehen. Zuwiderhandlungen werden verzeigt.
• Auf dem Gelände herrscht striktes Fahrverbot! Zum Ein- und Ausladen bitte die öffentlichen Parkplätze benutzen. Zuwiderhandlungen werden verzeigt.
• Veloweg, Durchgänge und das Planschbecken müssen immer frei bleiben.
• Mit Anmeldung und Aufbau bestätigen Sie die Marktordnung gelesen und verstanden zu haben.


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FRITSCHIFLOHMI 2011 : detaillierte Marktordnung

1. Organisation
a) Der Verein FritschiFlohmi ist Veranstalter des Flohmarkts und stellt die Einhaltung der Marktordnung sicher.
b) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung/Haftung für getätigte Käufe (Echtheit, Umtauschmöglichkeit, Funktionstüchtigkeit, etc.)
c) Die Marktordnung gilt für alle VerkäuferInnen/ AusstellerInnen des FritschiFlohmis und wird bei der Registration und/ oder Inanspruchnahme eines Standplatzes Vertragsbestandteil. MarktteilnehmerInnen sind dafür verantwortlich diese gelesen zu haben.
d) Die Marktordnung kann von Markt zu Markt Unterschiede aufweisen und jederzeit vom Veranstalter angepasst werden. Jeder Verkäufer/ jede Verkäuferin muss dafür Sorge tragen, dass er/sie vor jedem Markt über den aktuellen Stand der Verordnung informiert ist.

2. Auskunft/ Stattfinden
Alle Auskünfte auch auf www.facebook.com/fritschiflohmi und 078 6370031

3. Teilnahme/ Ausweispflicht/ Kosten
a) Arbeitsrechtliche Einschränkung: Für die Teilnahme am FritschiFlohmi als VerkäuferIn zugelassen CH-BürgerInnen, AusländerInnen im Besitz einer B-/C-Bewilligung oder EU-AusländerInnen. Nicht-EU-AusländerInnen sind nur mit einer Spezialbewilligung des Migrationsamtes zugelassen.
b) Alle VerkäuferInnen haben sich auf Verlangen der Marktleitung auszuweisen: CH-BürgerInnen mit Pass, ID oder Führerausweis, AusländerInnen mit ausländischem Pass oder B-/C-Ausweis.
c) Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von erwachsenen Personen Waren verkaufen.
d) Der Verein FritschiFlohmi kann generelle Einschränkungen für VerkäuferInnen erlassen und am Markttag Personen die Teilnahme am Markt verwehren.
e) Für die Flohmarkttage 2011 beträgt die reguläre Standgebühr 30.- für einen Basisstand von ca. 2x2m
f) Die Standgebühr gilt unabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme, aber maximal von 9 – 18 Uhr am jeweiligen Markttag.
g) Es ist nicht gestattet vor 9 Uhr einen Platz zu beziehen, zu reservieren oder seine Waren in der Nähe eines Platzes in Position zu bringen.
h) Wer sich entgegen dieser Weisung trotzdem vor 9 Uhr auf dem Marktgelände aufstellt, hat zuzüglich zur Standmiete eine Umtriebsentschädigung von CHF 40 zu verrichten.

4. Standplätze
a) Die Standplätze werden an jedem Markttag ab 9.00 Uhr in der Reihenfolge der Registration zugeteilt. Eine Voranmeldung oder Standreservation ist nicht möglich.
b) Erst registrieren, dann aufbauen!
c) Registration: Der Popcorntreff auf der Fritschiwese dient als zentrale Verteilstelle, wo die Aussteller ihre Platznummern bekommen. Die Reihenfolge der Verteilung der Stände hängt von einem Los ab. Wer schon vor 9 Uhr da ist, wird NICHT schneller bedient.
d) Bei der Registration erhalten die AusstellerInnen ein Kärtchen, auf dem Name und Adresse vermerkt werden müssen (Check-in). Dieses muss sichtbar am Stand befestigt werden und dem Veranstalter am Ende des Marktes wieder zurückgegeben werden (Check-out). Bei der Rückgabe wird vom Aussteller/ der Ausstellerin bestätigt, dass der Standplatz gemäss Paragraph 7 der Marktordnung sauber hinterlassen wurde. Wenn der Zettel nicht zurückkommt und der Standplatz nicht besenrein verlassen wird, so wird dem Verkäufer nachträglich eine Rechnung über die Reinigungskosten gestellt.
e) Niemand hat Anspruch auf einen bestimmten Platz. Vor Beziehen des Stands müssen die VerkäuferInnen sich bei der Marktleitung registrieren und anmelden, wie viele Laufmeter in Anspruch genommen werden. Im Verlauf des Markttags wird diese Angabe von der Marktleitung nachgemessen. Jeder ist für seine in Anspruch genommene Fläche selbst verantwortlich. Wer mehr als 2 Laufmeter oder die vordefinierte Fläche in Anspruch nimmt, hat diese auf Aufforderung der Marktleitung nachträglich nachzuzahlen.
f) Platzreservationen für andere Marktteilnehmende sind nicht erlaubt, wenn diese bei der Registration nicht vor Ort sind.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu vielen Ständen die überzähligen Aussteller vom Platz zu weisen.
h) Ausstellen darf man nur im von dem Veranstalter vordefinierten Bereich – bei Unklarheiten muss Rücksprache gehalten werden.

5. Angebot
a) Der Flohmarkt ist ein Markt für Waren, die klar als gebraucht erkennbar sind.
b) Handys, Schmuck und elektrische Geräte dürfen nur als einzelne Stücke unter gebrauchten Waren angeboten werden.
c) Der Verkauf von Ess- und Trinkwaren wird nur in Ausnahmen und nur in Absprache mit der Marktleitung bewilligt.
d) Nicht verkauft werden dürfen:
- Waren, die gemäss kantonalem Recht vom Verkauf auf Märkten ausgeschlossen sind wie Heilmittel, Kosmetikartikel, Salz, Feuerwerk, Munition, etc.
- Waffen aller Art, einschliesslich Antikwaffen
- Ordonnanzmässige, mit Grad und anderen Abzeichen versehene Uniformstücke der Schweizer Armee
- Soft-Airguns und Waffenimitationen, deren Aussehen sich nicht wesentlich von echten Waffen unterscheiden
- Lebende Tiere
- Pornografie- und Gewaltdarstellungen
- Rassistische Veröffentlichungen und Embleme
- Liquidationsposten

6. Marktablauf
a) Die VerkäuferInnen respektieren die Ruhe der Nachbarn. Musik an den Ständen darf nur so laut sein, dass sich keiner gestört fühlt und wird im Falle einer Reklamation sofort und ohne Beanstandung leiser- bzw. ausgemacht. Insbesondere vor dem Markt und bei Auf- und Abbau ist unnötiger Lärm zu vermeiden.
b) Auf dem Gelände herrscht striktes Fahr- und Parkverbot! Das Entladen der Autos erfolgt auf den offiziellen Parkplätzen der Stadt und unterliegt den offiziellen städtischen Verordnungen. Der Veranstalter stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Wer mit dem Auto auf das Gelände fährt, wird verzeigt und von zukünftigen Märkten ausgeschlossen.
c) Fahrbare Stände sind nicht erlaubt.
d) Verkaufsschluss ist um 18 Uhr (in manchen Fällen auch früher. Die AusstellerInnen werden zu Marktbeginn informiert). Die Standplätze müssen von den jeweiligen Standbetreibern bis spätestens 19 Uhr (bzw. 1 Stunde nach Verkaufsende) geräumt sein.
e) Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

7. Abfall
Es findet keine Abfallentsorgung durch die Veranstalter statt! VerkäuferInnen verlassen ihren Standplatz leer geräumt und besenrein – die Beweislast liegt beim Verkäufer. Wer dabei erwischt wird (von der Marktleitung oder anderen Standbetreibern), dass er/ sie Waren zurücklässt, wird vom Markt ausgeschlossen und die vollen Entsorgungskosten der Sonderentsorgung durch das ERZ inkl. Wochenendaufschlag werden in Rechnung gestellt. Das Abladen von nicht verkauften Waren in und um die Papierkörbe der Stadt oder im Park und auf der Wiese ist nicht gestattet und führt zu einer Verzeigung bei der Stadtpolizei.

8. Sanktionen
a) Die Verfügungen vom Verein FritschiFlohmi sind verbindlich. VerkäuferInnen, die gegen diese Marktordnung verstossen, werden verwarnt und können per sofort und ohne Rückerstattung der Standgebühr auf unbefristete Zeit vom Markt ausgeschlossen werden.
b) Bei Tätlichkeiten und groben Verstössen gegen die Marktordnung erfolgt der sofortige Ausschluss sowie eine Verzeigung bei der Stadtpolizei.
c) Umtriebe für Abfall, Reinigung, Zusatzaufwände oder sonstige Aufwände aufgrund eines Fehlverhaltens werden separat verrechnet.


Freitag, 13. August 2010

Montag, 5. Juli 2010

FritschiFlohmi - Eröffnung am 10. Juli 2010



Neuer Flohmarkt im Kreis 3

Wozu in die Ferne schweifen... Der Kreis 3 bekommt einen neuen Flohmarkt. Für Schatzsucher, Perlentaucher, Entdecker und Goldgräber findet ab dem 10. Juli 2010 bis Ende August jeweils samstags von 10-18 Uhr an der Fritschiwiese der FritschiFlohmi statt, ein wöchentlich stattfindender Flohmarkt für gebrauchte Waren aller Art. Zürichs jüngster Quartierwochenmarkt platziert sich im Dreieck zwischen Albisriederplatz, Lochergut und Friedhof Sihlfeld, also im Herzen des multikulturell geprägten Zürcher Kreis 3. Zwischen Secondhandklamotten, Küchenartikeln, Fotokameras, Blumentöpfen, Hirschgeweihen, Modeschmuck, Pfaditäschli, Comicsammlungen, Transistorradios und Kuckucksuhren darf in allerlei Plunder gestöbert und gefeilscht werden, was das Zeug hält. Von historisch und antik bis falsch gekauft und nie getragen – der FritschiFlohmi soll genau so abwechslungsreich sein wie das Quartier und seine Bewohner.

Der FritschiFlohmi findet nur bei gutem Wetter statt, d.h. wenn das Schweizer Fernsehen am Freitag Morgen für den Samstag keinen Regen verspricht. Ob der FritschiFlohmi stattfindet wird jeweils am Vortag ab 12.00 Uhr auf der Webseite, im Facebook und über diverse Aushänge kommuniziert. Zu finden sind diese jeden Freitag im Café Z am Park und am Popcorntreff direkt an der Fritschiwiese, sowie in verschiedenen Cafés, Bars und Läden im Quartier.

Eine Liste mit den Aushängeorten und alle Infos zum Fritschiflohmi finden sich auch unter www.fritschi-flohmi.ch.

Für Flohmarktverkäufer findet die Platzverteilung jeweils am Samstag ab 9.00 Uhr an der Fritschiwiese statt. Früh kommen lohnt sich, die Platzzahl ist nämlich begrenzt.